Eingang_ambulant_2_edited.jpg Foto: DRK Freital

Ambulante Pflege

Fachbereichsleiterin

Frau Jacqueline
Baumung-Czerepak

Tel:  0351 646301-102
Fax: 0351 646301-199
baumung-czerepak@soziale-dienste-freital.de

DRK Freital Soziale Dienste gGmbH
Dresdner Straße 303 
01705 Freital

Was leisten die ambulanten Pflegedienste des DRK?

Die Leistungsangebote der Sozialstationen bieten eine gute Alternative zum Pflegeheim.

Die Teams bestehen aus examinierten Pflegefachkräften, gelernten Pflegeassistenten, Hauswirtschaftlern und Alltagsbegleitern, die in ihrer Arbeit pflegebedürftigen, kranke und behinderte Menschen in der gewohnten häuslichen Umgebung betreuen, versorgen und somit die Selbstständigkeit der Klienten erhalten und fördern.

Das qualifizierte Personal bereitet zum Beispiel die Mahlzeiten vor, hilft bei der Morgen- und Abendtoilette, beim An- und Auskleiden, Reinigung des Wohnumfeldes alles im Rahmen des SGB XI und übernimmt die sogenannte kassenärztlichen Aufgaben nach SGB V. Dazu gehören beispielsweise der Verbandswechsel, das Blutdruckmessen, die Medikamentengabe oder das Verabreichen von Injektionen.

Rund 45 Schwestern sind täglich im Auftrag des Freitaler DRK's unterwegs. Ihr Aktionsradius erstreckt sich über etwa 40 Kilometer. Das schließt neben Freital und seinen Ortsteilen, Städte und Gemeinden wie Bannewitz, Oelsa, Rabenau und Heidenau mit Umgebung mit ein. 

Sozialstation Heidenau

Ansprechpartner: Frau Homfeldt

Ernst-Schneller-Str. 3 
01809 Heidenau

Tel.: 0351-646301 600

Sozialstation Freital-Hainsberg "An der Herbstsonne"

Ansprechpartner: Frau Sarfert

Richard-Wolf-Str. 1a 
01705 Freital

Tel.: 0351-646301 500

Sozialstation Freital

Ansprechpartner: Frau Heers

Johann-Georg-Palitzsch-Hof 1 
01705 Freital

Tel.: 0351-646301 400

 

Während die Behandlungspflege, die eine Verordnung durch den Hausarzt voraussetzt, den Krankenkassenleistungen gemäß dem SGB V (Sozialgesetzbuch) entsprechen, fallen Leistungen, wie die Hilfe bei der Körperhygiene oder im Haushalt, in den Bereich des SGB XI. 

Unsere Leistungen

Häusliche Krankenpflege

Die vom Hausarzt verordnete Behandlungspflege nach SGB V umfasst die häusliche Krankenpflege. Dazu gehören u.a. Injektionen, Verbandswechsel und das Verabreichen von Medikamenten.

Hilfe beim Start in den Tag

Die Pflegekräfte der Sozialstation helfen ihren Klienten, den Tag zu beginnen und ihn problemlos zu meistern. Das heißt, sie helfen beispielsweise, wenn es gewünscht wird, bei der Morgentoilette, unterstützen beim Anziehen und bei den Frühstücksvorbereitungen. Das gleiche gilt auch für weitere Mahlzeiten, bis hin zur Körperhygiene. Grundlage für diese Leistungen bildet das SGB XI, welches die Leistungen für pflegerische Hilfe der Pflegekassen definiert. In einem auf den Patienten zugeschnittenen Pflegevertrag werden alle Leistungen geregelt.

Wenn der Haushalt zur Hürde wird

Staubsaugen, Wischen, Wäsche waschen, Fenster putzen, die Hausordnung machen: all diese Arbeiten können im Alter oder Krankheitsfall schwer fallen oder unmöglich sein. Eine HauswirtschaftlerIn kann Abhilfe schaffen.

Dementen den Alltag erleichtern

Für Demente bietet die eigene Wohnung oftmals zahlreiche Gefahrenstellen und birgt obendrein das Risiko, zu einer Sackgasse zu werden, einfach weil gewohnte Abläufe krankheitsbedingt von den Betroffenen nicht mehr zu meistern sind und sie durch den Verlust von Sozialkontakten schnell vereinsamen können. Je nach Absprache können an dieser Stelle AltenpflegerInnen u.a. durch Gedächtnistraining, Spaziergänge an frischer Luft, Hilfe bei Einkäufen und auch mal mit einem Aromabad für entspannende Stunden sorgen, die zugleich auch das Selbstwertgefühl steigern helfen.

Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)

  •  Ambulante Pflegesachleistungen (z.B. rücksichtsvolle Unterstützung bei der Grundpflege, Zubereiten einer Mahlzeit, Reinigung des Wohnumfeldes u.v.m.)
  •  Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI
  •  Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  •  Betreuung- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI

Die pflegerische Hilfe nach SGB XI umfasst alle Leistungen der Pflegekassen und kann mit allen Kassen abgerechnet werden.

Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V)

  •  Behandlungspflege (Richten von Medikamenten, Kontrolle der richtigen Einnahme von Medikamenten, Insulininjektionen, Anlegen und Wechseln von Wundverbänden u.v.m.)

Unsere Behandlungspflege nach SGB V umfasst alle Leistungen der Krankenkassen und ist mit allen Kassen abrechenbar nach Verordnung durch den Arzt.

Privatleistungen

  •  individuelle Leistungen aus dem Privatkatalog der Einrichtung (auf Anfrage)

Die Mitarbeiter/innen der Sozialstationen beraten Klienten und Angehörige/ Betreuer in jedem individuellen Fall, helfen bei der Antragstellung und erarbeiten mit Ihnen ein passgenaues, individuelles Angebot der medizinischen und pflegerischen Betreuung.