Junge Menschen ab 0 Jahren bis zur Volljährigkeit mit besonderem Betreuungsbedarf.
Stammhaus nach §34 in Verbindung mit §41 + §35a SGB VIII
- Die Wohngruppen sind unterteilt in 2 Altersklassen um eine alters- und entwicklungsgerechte Betreuung gewährleisten zu können. Die obere Wohngruppe hat eine Alterspanne von 0 - 12 Jahren. In der unteren Wohngruppe finden Kinder und Jugendliche zwischen 12 - 18 Jahren ein Zuhause.
- Kinder und Jugendliche ab der Geburt bis zur Volljährigkeit
- Kinder und Jugendliche im Sinne des § 7 KJHG, die denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet bzw. notwendig erscheint
Intensivpädagogisch betreute Kleingruppe nach § 34 in Verbindung mit §35a SBG VIII
- Kinder ab 3 Jahren bis zur Volljährigkeit mit besonderem intensivem Betreuungsbedarf
- Kinder und Jugendliche im Sinne des § 7 KJHG, die denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet bzw. notwendig erscheint
- In dieser Wohngruppe wird speziell mit Kindern gearbeitet, die einen erhöhten pädagogischen Betreuungsbedarf benötigen
- Richtet sich als lebensfeldersetzendes Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung an Kinder- und Jugendliche, die von den Regelangeboten nicht erreicht wurden oder nicht erreicht werden können
Inobhutnahme nach § 42 SBG VIII
- Krisenintervention und Perspektivklärung
- Kinder ab 0 Jahren die sich in akuten Krisen- und Notsituationen befinden, wie akuten Notsituationen junger Mütter, fehlenden Angehörigen oder fehlenden Plätzen in Bereitschaftspflegestellen für Kleinkinder
- Jugendliche im Sinne des § 7 Abs. 1 u. 2 SG VIII, die sich in akuten Krisen- und Notsituationen befinden und kurzfristig nicht in ihre Familien zurück kehren können oder wollen
- Jugendliche, die durch das Jugendamt in Obhut genommen werden
- Jugendliche, die nach einer Ingewahrsamnahme von der Polizei gebracht werden
- Selbstmelder, die um Obhut bitten (subjektives Schutzbedürfnis)
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