
Die Pflegesätze richten sich nach dem Pflegegrad, in den der Pflegebedürftige von den Pflegekassen eingestuft wird und nach den individuellen Kostenmodellen der einzelnen Pflegeeinrichtungen.
Die Kosten können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

Der Pflegekostensatz wurde am 01.02.2026 mit den Kassen verhandelt und in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung für verbindlich erklärt.

Die oben genannten Entgelte stellen die Heimkosten dar.
Nachfolgend sehen Sie die Übersicht der Preise nach Abzug der Leistungszuschläge.
Können Sie diese Aufwendung nicht aus Eigenmitteln aufbringen, übernimmt in der Regel der Sozialhilfeträger den Restbetrag. Beachten Sie bitte, dass Sozialhilfe nicht rückwirkend gewährt wird, sondern erst ab dem Tag der Beantragung. Sie sollten den Antrag also rechtzeitig stellen.